Informationen zum digitalen Impfpass und Genesenennachweis

Aktionswoche vom 04.06. bis 09.06.2018

Ihre Rathaus-Apotheke erstellt für Sie ein digitales COVID-19-Impfzertifikat. Sie erhalten von uns einen Ausdruck, der Angaben zur Impfung, Angaben zur geimpften Person und einen QR-Code enthält.

Folgende Unterlagen müssen zwingend mitgebracht werden: 

  • Vorlage des gelben Impfausweises oder der Impfbescheinigung aus dem Impfzentrum
  • Personalausweis oder Reisepass

Sollen Zertifikate im Auftrag ausgestellt werden, sind oben genannte Unterlagen trotzdem im Original vorzulegen!

Sind Sie genesen und geimpft? Dann sind zur Ausstellung des digitalen Zertifikats zusätzlich zu oben genannten Dokumenten folgende Unterlagen nötig:

  • PCR-Befund eines Labors 
  • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes 
  •  PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums 
  •  ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält) 
  • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält) 
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten) 
  • digitales COVID-19-Genesenenzertifikat gemäß § 22 Abs. 6 IfSG 
  • positiver, SARS-CoV-2-spezifischer Antikörpertestbefund 
  • Ggf. Eintragung des Ergebnisses einer SARS-CoV-2-spezifischen Antikörperbestimmung im Impfpass, die ärztlich unterzeichnet wurde 

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

  •  Antigenschnelltestnachweis 
  • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Testdatum enthalten 
  • Antikörpertestnachweis, der nicht aus einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor stammt 
  • Krankheitsatteste

Zur Ausstellung eines digitalen Genesenennachweises können folgende Dokumente genutzt werden: 

  • PCR-Befund eines Labors 
  •  PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes 
  •  PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums 
  •  ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält) 
  •  die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält) 
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten) 

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

  • Antigenschnelltestnachweis
  • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Testdatum enthalten
  • Antikörpertestnachweis
  • Krankheitsatteste

Positive Antikörpertestbefunde sind derzeit nicht als Nachweisdokument für die Erstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten zulässig.


Der ausgestellte QR-Code dient zum Nachweis Ihres Impfstatus und kann beispielsweise in der CovPass-App oder Corona-Warn-App hinterlegt werden. 


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