Seit Januar 2021 haben besonders gefährdete Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen, Risikoschwangere oder Personen über 60 Jahre den Anspruch auf FFP2-Masken. Sie erhalten per Post Berechtigungsscheine, die sie in der Rathaus-Apotheke einlösen können.
Als weitere Personengruppe für die Verteilung von gut schützenden FFP2-Masken wurden nun außerdem rund fünf Millionen Menschen benannt, die von Sozialhilfe oder der Grundsicherung leben. Die Berechtigten erhalten von den Krankenkassen ein Schreiben und können sich zehn FFP2-Masken nach Vorlage des Schreibens und des Personalausweises in der Apotheke abholen.